Tiefgefriersamen & Deckbestimmungen
I. Allgemeines
Mit der Samenbestellung erkennen Sie unsere Deckbestimmungen an; bei Anlieferung Ihrer Stute gleichzeitig die Haftungs- und Einstellbedingungen, die im Stutenstall aushängen.
Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 1. September. Interessierten Züchtern werden die Hengste gerne auch außerhalb der öffentlichen Hengstvorstellungen gezeigt. Um telefonische Terminabsprache wird hierbei gebeten.
Für unsere Gaststuten, die auf Station besamt werden, stehen Boxen mit regelmäßigem Auslauf im Paddock zur Verfügung.
Die Tagessätze hierfür sind:
Stute ohne Fohlen € 10,-
Stute mit Fohlen € 12,-
II. Samenversand
Um einen optimalen Versand garantieren zu können bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Samenbestellungen für den Folgetag nehmen wir gerne Mo-Fr bis 11 Uhr und Sa bis 9 Uhr entgegen. Bitte ausschließlich telefonisch unter +49 (0)8561/1400.
Achtung:
An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Der Versand wird durch ein privates Logistikunternehmen an den Tierarzt geliefert, und gesondert in Rechnung gestellt.
Die Versandkosten hierfür sind:
(jeweils pro Sendung per Nachtexpress von Montag bis Freitag)
Lieferung innerhalb Deutschlands:
Frischsamen € 35,-
Tiefgefriersamen (TG) € 75,-
Lieferung nach Österreich:
Frischsamen € 45,-
Tiefgefriersamen € 85,-
Versandkosten an Samstagen
- auf Anfrage -
Selbstabholung ist auch an Sonn- und Feiertagen möglich. Die Lieferung steht dann ab 13 Uhr für Sie bereit.
Wir versenden pro Rosse in der Regel max. 3 Portionen, und stellen Ihnen den Samen für die ganze Decksaison bereit. Ausnahmen hiervon sind die Sonderaktionen / Angebote.
Mit dem Versand erhalten Sie für jede Portion einen Samenverwendungsnachweis in doppelter Ausführung. Dieser sollte von Ihnen geprüft, unterzeichnet und ein Exemplar je Portion innerhalb einer Woche an uns zurückgesand werden.
Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container bitte innerhalb von 8 Tagen per Post frachtfrei an uns zurücksenden. Im Falle des Tiefgefrier-Containers erlauben wir uns nach 8 Tagen den Rücktransport auf Ihre Kosten zu organisieren.
III. Deckgeld und Weiteres
Die in diesem Prospekt angegebenen Decktaxen beinhalten bereits die gesetztl. MwSt., und sind bei Erhalt der ersten Samenportion bzw. bei Abholung der Stute fällig.
Im Falle einer Nichtträchtigkeit gewähren wir einen Deckgeldnachlass für diese Stute von 50% bei selber Hengstwahl im Folgejahr. Sollte die besamte Stute im Folgejahr aus der Zucht genommen worden sein, so ist ein Übertrag des Deckgeldnachlasses von 25% bei selber Hengstwahl auf eine andere Stute möglich. Ausnahme hiervon sind die Hengste mit angebotener Rückerstattung, sowie Sonderaktionen und Angebote. Wir benötigen in diesen Fällen die tierärztliche Bestätigung der Nichtträchtigkeit bis 15.09.08.
Bei Besamung mehrerer Stuten setzen Sie sich bitte bezüglich Sonderkonditionen mit uns in Verbindung.
Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, o.A.) nicht verfügbar sein, kann TG-Sperma eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
Nach Ende der Decksaison erstellen wir Ihnen einen Deckschein über die erfolgte Besamung. Diesen schicken wir nach Begleichung der Deckgeldrechnung an den Züchter und den zuständigen Zuchtverband. Bei Prämierung Ihres mit unserem Hengst gezüchteten Fohlens auf einer der Fohlenschauen erhalten Sie von uns eine Prämiengutschrift für die neue Decksaison in Höhe von € 50,-. Ausnahme hiervon sind die Sonderaktionshengste. Ein Nachweis der Prämierung ist bei uns einzureichen.


