Deckbestimmungen 2013

I. Allgemeines

Mit der Samenbestellung erkennen Sie die Deckbestimmungen/ den Besamungsvertrag an; bei Anlieferung Ihrer Stute gleichzeitig die Haftungs- und Einstellbedingungen, die im Stutenstall aushängen. Eine Kopie des Abstammungsnachweises und/oder der Deckschein-Vordruck des Verbandes muss bei der ersten Bedeckung der zu besamenden Stute vorliegen:

Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 1.September.
Interessierten Züchtern werden die Hengste gerne auch außerhalb der öffentlichen Hengstvorstellungen gezeigt. Um telefonische Terminabsprache wird hierbei gebeten.

Für unsere Gaststuten, die auf Station besamt werden, stehen Boxen mit regelmäßigem Auslauf im Paddock zur Verfügung.
Der Tagessatz hierfür ist: Stute mit/ohne Fohlen € 20,-
Für die Besamung mit Fremdhengsten berechnen wir Ihnen pro Rosse eine Besamungsgebühr von
€ 125,- bei Frischsamen
€ 150,- bei Tiefgefriersamen

II. Samenversand

Um einen optimalen Versand garantieren zu können bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
1. Samenbestellungen für den Folgetag nehmen wir gerne Mo-Fr bis 10:30 Uhr und Sa bis 9      Uhr entgegen. Bitte ausschließlich telefonisch unter +49 (0)8561/14 00.

Achtung: An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Selbstabholung ist jedoch möglich. Die Lieferung steht dann ab 13 Uhr für Sie bereit.

2. Wir versenden pro Rosse in der Regel max. 3 Portionen Frischsamen (FS), und stellen Ihnen den Samen für 3 Rosseperioden zur Verfügung. Ausnahmen hiervon sind die Sonderaktionen/Angebote und Tiefgefriersperma.

3. Ein erneuter Versand ab der zweiten Rosse erfolgt erst nach Bezahlung und Eingang der fälligen Decktaxe.

4. Versandkosten variieren nach Orten, Tagen und Versandart. Bitte halten Sie hier Rücksprache mit unserem Büro. Für den Versand von Tiefgefriersamen (TG) mit einem Container der Hengststation Bachl erheben wir eine Leihgebühr von € 80,-.

5. Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container bitte innerhalb von 8 Tagen per Post und ausreichend frankiert an uns zurücksenden. Im Falle des Tiefgefrier-Containers erlauben wir uns danach den Rücktransport auf Kosten des Stutenhalters zu organisieren.

6. Mit jedem Versand erhalten Sie je Portion einen Samenverwendungsnachweis in doppelter Ausführung. Dieser sollte von Ihnen geprüft, vom Tierarzt unterzeichnet und ein Exemplar je Portion innerhalb einer Woche an uns zurückgesand werden (auch per Fax oder E-Mail möglich).

7. Die Anzahl der Samenröhrchen kann bei den einzelnen Hengsten variieren. Eine Portion enthält jedoch immer mindestens die Anzahl an Spermienzellen, die für eine Besamung benötigt werden

8. Der Stutenhalter verpfl ichten sich vor dem 15.September den letzten Samenverwendungsnachweis zurück zu senden.Darauf hat der Tierarzt die Trächtigkeit bzw. Nichtträchtigkeit zu bestätigen. Falls der Züchter diese Meldung unterlässt, wird automatisch der Trächtigkeitszuschlag fällig und in Rechnung gestellt.

9. Für die beantragte Umschreibung des Deckscheins auf einen neuen Züchter benötigen wir eine schriftliche Erklärung des bisherigen und Neuen Züchters und berechnen für die Umschreibung € 10,-. Das Deckgeld ist nach wie vor vom Auftraggebenden Stutenhalter/Züchter zu begleichen.

 

 

III. Deckgeld und Weiteres

1. Die in diesem Prospekt angegebenen Decktaxen beinhalten bereits die ges. MwSt., und sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist erhöht sich der Rechnungsbetrag um Mahnkosten und eventuelle Inkassokosten gerichtlicher wie außergerichtlicher Art. 

2. Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, o.A.) nicht verfügbar sein, kann TG-Sperma eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden. 

3. Nach Ende der Decksaison erstellen wir Ihnen einen Deckschein über die erfolgte Besamung. Diesen schicken wir nach Begleichung der Deckgeldrechnung an den Züchter und den zuständigen Zuchtverband. Dieser Deckschein ist erforderlich für die Geburtsmeldung und Eintragung des Fohlens bei Ihrem Landesverband.

 

Eu-Nr: D-KBP 023-EWG