Tiefgefriersamen & Deckbestimmungen
I. Allgemeines
Mit der Samenbestellung erkennen Sie die Deckbestimmungen/
den Besamungsvertrag an; bei Anlieferung Ihrer Stute gleichzeitig
die Haftungs- und Einstellbedingungen, die im Stutenstall aushängen.
Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 1.September.
Interessierten Züchtern werden die Hengste gerne auch außerhalb
der öffentlichen Hengstvorstellungen gezeigt. Um telefonische
Terminabsprache wird hierbei gebeten.
Für unsere Gaststuten, die auf Station besamt werden, stehen
Boxen mit regelmäßigem Auslauf im Paddock zur Verfügung.
Die Tagessätze hierfür sind:
Stute ohne Fohlen € 10,-
Stute mit Fohlen € 12,-
II. Samenversand
Um einen optimalen Versand garantieren zu können bitten wir
Sie Folgendes zu beachten:
Samenbestellungen für den Folgetag nehmen wir gerne Mo-Fr
bis 10:30 Uhr und Sa bis 9 Uhr entgegen. Bitte ausschließlich
telefonisch unter +49 (0)8561/14 00.
ACHTUNG
An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand. Selbstabholung
ist jedoch möglich. Die Lieferung steht dann ab 13 Uhr für Sie
bereit.
Versandkosten an Samstagen und/oder ins Ausland bitte jeweils
anfragen, da diese je nach Orten variieren.
Die Versandkosten sind:
(jeweils pro Sendung per Nachtexpress von Montag bis Freitag)
Lieferung innerhalb Deutschlands:
Frischsamen (FS) € 35,-
Tiefgefriersamen (TG) € 80,-
Leihgebühr TG-Container € 80,-
(bei Hengststation Bachl Container)
Die Versandbehälter und Tiefgefrier-Container bitte innerhalb
von 8 Tagen per Post frachtfrei an uns zurücksenden. Im
Falle des Tiefgefrier-Containers erlauben wir uns danach den
Rücktransport auf Ihre Kosten zu organisieren.
Mit dem Versand erhalten Sie für jede Portion einen
Samenverwendungsnachweis in doppelter Ausführung. Dieser
sollte von Ihnen geprüft, vom Tierarzt unterzeichnet
und ein Exemplar je Portion innerhalb einer Woche an uns
zurückgesand werden (auch per Fax oder E-Mail möglich)
Eine Kopie des Abstammungsnachweises und/oder der
Deckscheinvordruck des Verbandes muß bei der ersten
Bedeckung vorliegen.
Wir versenden pro Rosse in der Regel max. 3 Portionen, und
stellen Ihnen den Samen für die ganze Decksaison bereit.
Ausnahmen hiervon sind die Sonderaktionen/Angebote.
III. Deckgeld und Weiteres
Die in diesem Prospekt angegebenen Decktaxen beinhalten bereits die gesetztl. MwSt., und sind bei Erhalt der ersten Samenportion bzw. bei Abholung der Stute fällig.
Im Falle einer Nichtträchtigkeit gewähren wir einen Deckgeldnachlass für diese Stute von 50% bei selber Hengstwahl im Folgejahr. Sollte die besamte Stute im Folgejahr aus der Zucht genommen worden sein, so ist ein Übertrag des Deckgeldnachlasses von 25% bei selber Hengstwahl auf eine andere Stute möglich. Ausnahme hiervon sind die Hengste mit angebotener Rückerstattung, sowie Sonderaktionen und Angebote. Wir benötigen in diesen Fällen die tierärztliche Bestätigung der Nichtträchtigkeit bis 15.09.2010.
Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, o.A.) nicht verfügbar sein, kann TG-Sperma eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
Nach Ende der Decksaison erstellen wir Ihnen einen Deckschein über die erfolgte Besamung. Diesen schicken wir nach Begleichung der Deckgeldrechnung an den Züchter und den zuständigen Zuchtverband. Bei Prämierung Ihres mit unserem Hengst gezüchteten Fohlens auf einer der Fohlenschauen erhalten Sie von uns eine Prämiengutschrift für die neue Decksaison in Höhe von € 50,-. Ausnahme hiervon sind die Sonderaktionshengste. Ein Nachweis der Prämierung ist bei uns einzureichen.


